Ein neuer Warnhinweis ist seit kurzem auf vielen Haarfärbungen zu finden. Aufgrund einer EU-Vorschrift müssen oxidative Haarfärbemittel nun eine ausdrückliche Warnung vor Allergien tragen. Hinzu kommt ein Hinweis, dass die Produkte nicht für junge Leute unter 16 Jahren geeignet seien.

Es ist in Allergiker-Kreisen nicht unbedingt unbekannt, dass vor allem viele chemisch wirkende Haarfärbungen ein gewisses Allergiepotential in sich tragen – auch wir hier auf Allergiewelle.de haben uns dieses Problems schon des öfteren gewidmet.
Mich persönlich hat die Gefahr, in Folge einer Coloration Hautirritationen, Ausschläge oder gar Allergien davon zu tragen, in der Vergangenheit aber ehrlich gesagt nicht davon abgehalten, mit Hilfe einer neuen Haarfarbe eine kleine Typveränderung durchzuführen. Könnte der Warnhinweis, der sich seit dem 1. November auf bestimmten Haarfärbungen befinden muss, möglicherweise etwas daran ändern?

Warnhinweis auf Haarfärbungen

Der neue Hinweis kommt, wie ich persönlich finde, recht still und leise daher. Wenn ich heute nicht zufällig hier an dieser Stelle darüber gelesen hätte, wüsste ich noch gar nichts davon. So aber weiß ich nun, dass aufgrund einer neuen EU-Vorschrift bestimmte Haarfärbemittel fortan vor dem Allergierisiko des Produkts warnen müssen.

Wie ich in der oben angegebenen Quelle erfahren durfte, muss jetzt die Warnung „Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen“ auf der Produktverpackung von, wie es aussieht, vor allem Mitteln, die oxidativ wirksame Chemikalien beinhalten, vorhanden sein.
Das ist allerdings noch nicht alles. Zusätzlich müssen die betreffenden Haarfärbungen, die zum Beispiel Kontaktallergien mit Juckreiz, Rötungen, Bläschenbildung und Schwellungen auslösen können, von nun an die Warnung „Für Personen unter 16 Jahren nicht bestimmt.“ tragen. Wenn ich es richtig verstehe, können Jugendliche unter 16 aber trotz des Hinweises auch weiterhin ihre Wunsch-Coloration im Handel erwerben.