Der Süßstoff Stevia ist kürzlich von der EU-Kommission zugelassen worden. Die natürliche Süße durfte bislang nur zur Körperpflege vertrieben werden.

Gerade jetzt im Herbst (und natürlich auch noch später, wenn der Winter einbricht) ist bei mir die Lust auf leckere Heißgetränke ausgesprochen groß. Egal ob ein kräftiger Kaffee, ein temperamentvoller Tee oder ein cremig-schmackhafter Latte Macchiato – ein heißer Drink kann den kühlen Körper nun wieder auf genussvolle Art und Weise auf Touren bringen.

Wer allerdings nicht so sehr auf den puren, oft recht herb-bitteren, Geschmack von Kaffee oder Tee steht, greift gerne mal zu einem Süßungsmittel wie Zucker oder Honig. An sich kein Problem – solange man keine Allergie oder Unverträglichkeit gegen das betreffende Produkt hat. So ist das Süßen mit Zucker zum Beispiel nichts für Menschen, die an Fruktosemalabsorption leiden. Dasselbe gilt, wenn es um Honig geht. Darüber hinaus könnte das klebrige Gold auch für Patienten mit Pollen- oder Bienenallergie problematisch werden.

Stevia von EU-Kommission zugelassen

Eine Alternative zu den bisher verfügbaren Süßungsmitteln könnte in Zukunft Stevia sein. Bei Stevia handelt es sich um die natürliche Süße der aus Südamerika stammenden Steviapflanze, die bislang nur für die Verwendung in der Körperpflege (zum Beispiel als Badezusatz) zugelassen war.

Nachdem der Verdacht ausgeräumt werden konnte, dass Stevia – zumindest wenn eine bestimmte Tagesdosis nicht überschritten wird – Krebs erregend sei und zu Unfruchtbarkeit und Fruchtschädigungen führe, wird das aus der Steviapflanze gewonnene Steviolglycosid, das keine Karies verursacht, frei von Kalorien ist und sich für Diabetiker eignet, von der EU-Kommission die Zulassung als Süßungsmittel für die Verwendung in Lebensmitteln erhalten.

Ein Problem könnte es allerdings trotzdem geben: Kommt die Steviapflanze, die eigentlich eine viel stärkere Süßkraft als Zucker hat, während des Extraktionsverfahrens mit Lösungsmitteln in Kontakt kommt, entwickelt sich unter Umständen ein bitterer Beigeschmack. – Mehr dazu z.B. hier.