Latexallergien verbreiten sich immer mehr und dennoch wissen nur wenige Menschen, wie gefährlich so eine Allergie wirklich sein kann.

  • Eine unerkannte Latexallergie kann tödliche Folgen haben (so traten in den USA mindestens 15 tödliche Anaphylaxien im Zusammenhang mit Bariumkontrasteinläufen auf, zurückzuführen auf latexhaltige Darmrohre). Meistens allerdings wird der Zusammenhang mit einer zugrundeliegenden Latexallergie nicht hergestellt. Und so schätzt auch die US-amerikanische FDA, daß nur etwa 1% aller schwerwiegenden Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Latexallergie als solche erkannt und auch wirklich an sie gemeldet wurden.
  • Von der Latexallergie sind bis zu 17% des medizinischen Personals betroffen, gefährdet sind besonders Atopiker.
  • Bis zu 70% der Spina Bifida Patienten sind latexallergisch.
  • Weit wichtiger und gefährlicher als die lange bekannte Kontaktdermatitis auf Gummiinhaltsstoffe (Typ-IV-Allergie) ist die häufig noch verkannte Soforttypallergie auf Naturlatex (Typ-I-Allergie).
  • Die allergischen Symptome reichen von lokalen Hautaffektionen bis hin zu tödlich verlaufenden systemischen Reaktionen.
  • Vor allem über drei Wege der Exposition gelangt das Allergen in den Körper: über die Haut, z. B. beim Tragen von Latexhandschuhen, inhalativ über aerogene Latexpartikel, die hauptsächlich bei der Verwendung gepuderter Latexhandschuhe freigesetzt werden, bei diagnostischen und therapeutischen Eingriffen mit Schleimhautkontakt, hier insbesondere intraoperativ.
  • Zahllose medizinische Produkte und Artikel des täglichen Lebens enthalten Naturlatex, z.B. Untersuchungs- und OP-Handschuhe, Haushaltshandschuhe, Gesichtsmasken, Einmalkittel, Kofferdam (im zahnärztlichen Bereich), Guttapercha, Luftballons, Autoreifen und viele, viele andere (eine recht gute Übersicht bietet neben den Latexaustauschtabellen von Dr. U. Nisius die Latextransparenzliste der Fa. Dahlhausen, Fax 0223/6391348).
  • Bei der Behandlung von latexallergischen Patienten sollten unbedingt ausschließlich latexfreie Artikel verwendet werden.
  • Latexhaltige Produkte sollten als solche gekennzeichnet werden. Soweit , was leider meistens nicht der Fall ist, die Inhaltsstoffe bezeichnet sind, ist dies streng zu beachten, „hypoallergene“ Handschuhe sind allerdings irreführenderweise meistens latexhaltig!
  •   Latexallergische Patienten müssen ihre Ärzte, Zahnärzte, Pflegepersonal etc. über ihre Allergie informieren, soweit sie davon wissen; es muß aber auch bei jedem Patienten gezielt nach einer Latexallergie im Aufnahmegespräch gefragt werden.
  • Latexallergiker sollten immer einen Allergiepaß bzw. besser ein Medic Alert Armband (leider bei uns nur schwer erhältlich) oder einen SOS-Talisman sowie einen Adrenalin-Medihaler oder einen Epinephrinautoinjektor mit sich führen, ebenso latexfreie Handschuhe.
  • Wird der Antrag auf Anerkennung der Erkrankung als Berufskrankheit und Entschädigung durch die Berufsgenossenschaften gestellt, dann sehen sich die Betroffenen meist mit speziellen Problemen juristischer und auch medizinisch-gutachterlicher Natur konfrontiert, sodaß fachliche Beratung dringend zu empfehlen ist.
  • Selbsthilfegruppen ermöglichen eine bessere Vertretung der Interessen latexallergischer Menschen und können insbesondere auch den wertvollen und hilfreichen Informationsaustausch unter den Betroffenen fördern.